Digitalisierung und iPad-Klassen

Das Lernen wird digital – Deshalb haben wir bereits im Jahr 2017 mit der Arbeit an einem Digitalisierungskonzept begonnen und führen seit dem Schuljahr 2019/20 ab dem Jahrgang 7 aufsteigend iPad-Klassen ein.

Mittlerweile nehmen alle Schüler der Klassenstufen 7-13 mit iPads oder anderen mobilen Geräten (In der Oberstufe gilt zurzeit noch das BYOD – Prinzip) am Unterricht teil.

Auf dieser Seite finden Sie neben den Informationen zu unserem medienpädagogischen Konzept auch die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, die Sie als Eltern oder Ihre Kinder zum Lernen mit Tablets haben.

Noch Fragen?

IT-Support
für Schülerinnen und Schüler

An unserer Schule werdet Ihr nicht mit technischen Problemen alleine gelassen.
Wir bieten in den Pausen einen regelmäßigen Support durch unsere Lehrer an.

Die aktuellen Zeiten, wann Frau Tober, Herr Kliebe, Herr Hatterscheid und Herr Holst für Euch zur Verfügung stehen, erfahrt Ihr über das Schwarze Brett neben dem Lehrerzimmer.

Schwerwiegendere Probleme lösen Herr Lunemann oder Herr Kaufmann, aber bitte nur, wenn Ihr zu uns geschickt werdet!

Das Microsoft Office Paket bekommt bei uns jeder Schüler kostenlos und kann es auf bis zu 15 Geräten installieren.

Mit Einführung der iPads in Klasse 7 erhält jeder Schüler das Paket automatisch. Aber auch AAG-Schüler ohne iPad können sich kostenlos dafür registrieren.

Klicke dafür auf den folgenden Link und registriere Dich mit Deiner AAG-IServ-Adresse:

Als Eltern finden Sie auf der folgenden Seite Hilfe im Umgang mit dem IServ-Elternkonten und dem elektronischen Klassenbuch WebUntis: IServ und WebUntis für Eltern

Unser medien-pädagogisches
Konzept

Der AAG Elternratgeber „digitale Medien“

Ab dem Schuljahr 2026/27 werden alle Schüler aufsteigend ab Klasse 7 vom Land Niedersachsen mit mobilen Endgeräten ausgestattet werden. Aus organisatorischen Gründen des Schulträger ist in diesem Jahr eine Ausgabe der iPads zum Schuljahresbeginn 2026/27 vorgesehen.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Beschaffung und den Einsatz von iPads an unserer Schule.

Beschaffung und Kosten

Wie bekommt mein Kind das Landesgerät?

Die Ausgabe erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Bestellung durch die Schule (April 2026)
    Die Schule bestellt die Geräte zentral. Eltern müssen das Gerät nicht selbst bestellen.
  2. Annahme des Leihvertrags (geplant Juni 2026)
    Die Eltern erhalten einen Elternbrief im Eltern-IServ mit einem Link zur digitalen Vertragsannahme des Leihvertrags. Während des Annahmeprozesses muss ein Zahlencode eingegeben werden, den das Kind per IServ erhält. Aus diesem Grund sollten Sie diesen Schritt zusammen mit Ihrem Kind durchgehen.
  3. Vertragsbedingungen über IServ
    Nach Annahme des Vertrags erhalten die Eltern an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse eine Vertragsbestätigung von der Schule.
  4. Gemeinsame Ausgabe an die Klasse (geplant: Schuljahresbeginn 2026/27)
    Das Gerät wird an das Kind ausgegeben, sofern ein Leihvertrag unterzeichnet worden ist. Das Kind bestätigt den Empfang. Damit ist der Leihvertrag abgeschlossen. Die Eltern und das Kind erhalten automatisch eine Kopie der Ausgabebestätigung des iPads per E-Mail.


Was gilt für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2026/27 bereits ein elternfinanziertes Gerät angeschafft haben?

Für diese Schülerinnen und Schüler bleibt grundsätzlich alles beim bisherigen Verfahren. Sie erhalten kein zusätzliches neues Landesgerät.

Das gilt auch dann, wenn eine Schülerin oder ein Schüler neu an die Schule kommt und bereits zu einem Jahrgang gehört, der vor der Einführung des neuen Landesverfahrens mit elternfinanzierten Geräten ausgestattet wurde.

Landesgeräte erhalten die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2026/27 die 7. Klasse besuchen. Danach wird das Verfahren aufsteigend fortgeführt, also Jahr für Jahr mit dem jeweils neuen 7. Jahrgang bis zum Abitur.

Reicht auch eine private Haftpflichtversicherung im Schadenfall?

Das mobile Endgerät ist nicht über den Verleiher versichert. Der Abschluss einer etwaigen Versicherung zur Absicherung im Falle des Verlusts, Diebstahls oder eines Sachschadens liegt im Ermessen des Entleihers.

Zusätzlich können Eltern natürlich prüfen, ob ihre private Haftpflichtversicherung Schäden an geliehenen schulischen Geräten abdeckt. Das ersetzt aber nicht die schulisch vorgesehene Zustimmung zu den Versicherungsbedingungen.

Wie wird die Reparatur abgewickelt?

Schäden oder technische Probleme müssen unverzüglich der Schule gemeldet werden. Die Schule dokumentiert den Schaden und leitet die weiteren Schritte ein.

Bei einem Defekt oder einer Beschädigung wird der Fall in der Schule erfasst. Wenn möglich, wird der Schaden zusätzlich fotografisch dokumentiert. Anschließend eröffnet die Schule ein Ticket über das Bildungsportal. Je nach Fall wird das Gerät repariert, ersetzt oder es wird geprüft, ob Regressansprüche entstehen.

Eltern sollten keine eigenständige Reparatur veranlassen, ohne dies vorher mit der Schule abzustimmen.

Erhalten die Schüler im Schadenfall ein Ersatzgerät?

Ja. Damit die Schülerin oder der Schüler weiterhin am Unterricht teilnehmen kann, gibt die Schule im Schadensfall möglichst schnell ein Ersatzgerät aus dem Gerätepool aus.

Die Ausgabe eines Ersatzgeräts wird dokumentiert. Je nach Fall kann dafür ein neuer Leihvertrag bzw. eine neue Zuordnung erforderlich sein. Wenn das ursprüngliche Gerät repariert oder wieder aufgefunden wird, wird das Ersatzgerät wieder in den Gerätepool zurückgeführt.

Kann mein Kind ein eigenes iPad mitbringen statt ein Landesgerät zu erhalten?

Nein. Im neuen Verfahren ist das nicht möglich. Die Geräte werden zentral über die Schule bestellt, verwaltet und ausgegeben. Sie werden in das vorgesehene Geräteverwaltungs- und Sicherheitskonzept eingebunden.

Für die betroffenen Jahrgänge wird daher ein schulisch bereitgestelltes Landesgerät ausgegeben.

Wird die Schultasche leichter, wenn es digitale Bücher gibt?

Für jedes Schuljahr und jeden Jahrgang wird in Zusammenarbeit mit unserer Schulbuchausleihe geprüft, welche Bücher in Printform und welche als eBooks zur Verfügung gestellt werden. Dabei spielen neben dem Blick auf die Kosten auch die pädagogischen Aspekte einzelner Fächer eine wesentliche Rolle. In einem Großteil der Fächer werden mittlerweile eBooks angeschafft und zu Beginn des Schuljahres in Form von Jahreslizenzen an die Schüler ausgegeben.

Was kosten die Apps?

Wir sind bemüht, kostenlose Apps zu verwenden und werden in den Fachschaften diskutieren, falls der Bedarf nach Nutzung einer kostenpflichtigen App besteht. Angestrebt ist das Ziel, dass für die Eltern keine Mehrkosten entstehen. Kostenpflichtige Lizenzen sollen nach Möglichkeit von der Schule bei Bedarf angeschafft und auf die Schülergeräte temporär verteilt.

Fragen zur Technik

Warum gibt es kein B.Y.O.D. (Bring Your Own Device) am AAG?

B.Y.O.D. (Bring Your Own Device) ist ein Digitalisierungskonzept, das es den Schülern erlaubt Ihre eigenen Geräte in der Schule zu nutzen. Auf den ersten Blick scheint dieses Konzept eine sinnvolle, naheliegende und vor allem günstige Methode zu sein, um in der Schule eine 1:1-Ausstattung der Schüler mit digitalen Endgeräten zu erreichen.

Selbstverständlich haben auch wir frühzeitig diesen Ansatz ins Auge gefasst und intensiv diskutiert. Dabei scheinen uns nach heutigem technischen Stand die wesentlichen Nachteile des BYOD-Konzeptes leider als unüberwindlich:

  • Die Vielfalt hinsichtlich der zu erwartenden Geräte in Bezug auf Formfaktor (Smartphone, Netbook, Laptop, Tablet mit oder ohne Stift) und Betriebssystem (Windows, Android, iOS, Linux und mehr) lassen uns als Schule keinerlei Unterstützung in technischer Hinsicht gewährleisten. Jeder Schüler wäre mit seinem Gerät auf sich allein gestellt und es wäre nicht garantiert, dass jeder Schüler mit einem funktionsfähigen Gerät am Unterricht teilnehmen kann.
  • Ebenfalls der Vielfalt geschuldet ist die Unmöglichkeit, gemeinsam nutzbarer Apps oder mitunter auch Webseiten in den Unterricht zu integrieren. Ein pädagogisches Konzept würde sich schnell in der Verwendung der Geräte zur Internetrecherche als kleinstem gemeinsamen Nenner erschöpfen.
  • Mit B.Y.O.D. werden ungleiche Lernvoraussetzungen geschaffen, die darin münden, dass z.B. ein Kind mit einem Smartphone offensichtliche Nachteile gegenüber einem Kind hätte, das mit einem großformatigen Tablet samt digitalem Stift ausgestattet wäre.
  • Die Sicherheit der Lernumgebungen, die wir mit Zulassung digitaler Geräte im Unterricht sicher stellen wollen und müssen, ist mit einem B.Y.O.D.-Konzept mit den heutigen technischen Mitteln nicht zu gewährleisten – Dies betrifft nahezu die Unmöglichkeit der Kontrolle der Schülergeräte in Unterrichtssituationen (z.B. auch in Prüfungssituationen) sowie die Unmöglichkeit der Fernhaltung von (mitunter jugendgefährdenden) privaten Inhalten, die auf den Schülergeräten auch während der Schulzeit voll zur Verfügung stünden.

Unabhängig von den genannten Nachteilen, werden Ansätze des B.YO.D. in unserer Oberstufe bis hin zum Abitur umgesetzt.

Warum werden Apple-Tablets verwendet?

Die Entscheidung für die Anschaffung von Apple-Produkten resultierte aus der Recherche vielfacher Erfahrungen, die an Schulen gemacht worden sind, die sich schon vor einigen Jahren für die Einführung von Tablet-Klassen entschlossen hatten. Dabei hat sich gezeigt, dass hinsichtlich der folgenden Punkte die Apple-Produkte zurzeit nahezu konkurrenzlos sind:

• Einfaches gleichzeitiges „Zur-Verfügung-Stellen“ (Ausrollen) von vielen Schülergeräten.

• Einfache und zuverlässige Installation von Apps auf vielen Geräten.

• Einfache und zuverlässige Übertragung von Schüler- und Lehrerbildschirmen auf einen Beamer.

• Einfache und zuverlässige Steuerung der Tablets auch in Prüfungen: Beschränkung auf nur eine App möglich.

• Lange Akkulaufzeit über einen ganzen Schultag.

• Langfristige Versorgung mit (Sicherheits-) Updates.

• Großes Angebot an schulischen Apps.

Welche Tablets und welches Zubehör erhalte ich vom Land Niedersachsen?

Für das Schuljahr 2026/27 werden zur Verfügung gestellt:

iPad (11.Generation)
Modell: WiFi only, A16 Chip, Display 11 Zoll, Speicher: 128 GB, Farbe: Silber

Im Lieferumfang enthalten:
– Paperlike Display-Folie für iPad 11. Generation
– Hülle mit Tastatur für iPad 11. Generation
– Smart-Pen für iPad 11. Generation
– Netzteil für iPad 11. Generation
– inkl. Kabel

Unterricht und Steuerung

Welche Verhaltensregeln gibt es in den Pausen?

Die nachfolgenden Verhaltensregeln sollen dazu beitragen, Schäden an den iPads zu vermeiden.

• Vor Beginn des Unterrichts bleiben die iPads in den Schultaschen.

• Während der großen Pausen bleiben die iPads in den Schultaschen im Klassenraum, der abgeschlossenen wird.

• Die Pausen bleiben also „iPadfrei“.

In den Fünfminutenpausen gilt Folgendes:

• Verlässt die Lehrkraft den Klassenraum, werden die iPads in den Schultaschen aufbewahrt.

• Beim Raumwechsel verbleiben die iPads in den Schultaschen.

• Die Schülerinnen und Schüler achten darauf, dass sie ihre Taschen sicher abstellen. Durchgangsbereiche und Treppen müssen frei bleiben.

Wie werden die Tablets im Unterricht eingesetzt?

Die Nutzung im Unterricht ist sehr vielfältig und erweitert sich je nach Fach unterschiedlich stark. Daher kann diese Nennung nicht umfassend sein.

• Nahezu alle Schulbücher stehen auch digital zur Verfügung. Anders als im geliehenen Schulbuch können die Schüler digitale Notizen und Unterstreichungen ergänzen.

• Die Tablets können für eine schnelle Recherche im Internet genutzt werden.

• In den naturwissenschaftlichen Fächern ersetzt das iPad den Taschenrechner.

• Spezielle Tools wie GeoGebra können sofort genutzt werden, ohne in den Computerraum umziehen zu müssen.

• Das Tablet ersetzt die Wörterbücher und kann sogar die Vokabeln zum Üben vorlesen.

• Protokolle können durch Fotos und Videos von Experimenten ergänzt werden.

• Die Produktion von Erklärvideos intensiviert auch in den Fremdsprachen durch die besondere Auseinandersetzung mit den Inhalten das Verständnis.

• Im Physikunterricht werden die verbauten Sensoren zur Erfassung von Messwerten und spezielle Apps zum Auswerten genutzt.

• Mit den Tablets kann sehr viel einfacher differenziert und im eigenen Lerntempo gearbeitet werden.

• Präsentationen können unmittelbar im Unterricht erstellt werden.

• Fragen rund um Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte können im direkten Einsatz erörtert werden.Weitere Informationen zu unserem aktuellen pädagogischen Konzept erhalten Sie im medienpädagogische Konzept des AAG (siehe oben).

Wird im Unterricht nur noch am/auf dem Tablet geschrieben?

Nein. Das Tablet ist ein weiteres Arbeitsmittel. Weiterhin schreiben die Schüler wie gewohnt in Heften und Mappen.In manchen Fächern erfolgen Mitschriften verstärkt digital, um auch so Vorzüge und Nachteile zu erkennen.

Überdies erlauben die angeschafften Geräte auf einfache Weise handschriftliche Notizen mit dem Pencil.

Was kann eine Lehrkraft von einem Schülertablet sehen?

Befinden sich ein oder mehrere Schülergeräte in Bluethooth-Reichweite zum Lehrergerät (i.d.R. im selben Raum), so kann der Lehrer den aktuellen Bildschirminhalt einsehen und ggf. auch für alle projizieren. Alle betroffenen Schüler werden über die Einsichtnahme durch ein blaues Symbol auf ihrem Tablet informiert.

Sobald der Lehrer oder der Schüler den Raum verlässt und die Bluethooth-Verbindung abreißt, wird der Bildschirminhalt nicht mehr übertragen.

Was kann ein Administrator von den Schülertablets sehen?

Die folgende Abbildung zeigt, welche Inhalte und Daten von einem Adminstrator einsehbar sind und welche nicht.

Warum dürfen Schüler keine privaten Apps installieren?

Zur Installation von persönlichen Apps ist eine Anmeldung mit einer eigenen Apple-ID auf den amerikanischen Servern von Apple erforderlich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen soll vermieden werden, dass auch schulische Daten auf diesen Servern landen. Zudem soll das Tablet von den Eltern für die Schüler als ein Arbeitsgerät (und nicht als Spielekonsole) beschafft werden. So soll auch die Störung des Unterrichts z.B. durch die Nutzung von sozialen Netzwerken vermieden werden.
Gerade bei den Geräten mit 64 GB Speicherplatz wird dieser bereits für die schulische Nutzung benötigt und soll nicht z.B. durch Spiele belegt werden.

Ab Jahrgang 11 werden die Beschränkungen durch die Schule weitgehend aufgehoben, sodass auch die Nutzung einer privaten AppleID auf dem Gerät möglich ist.

Werden die Schüler beim Erlernen der Benutzung unterstützt?

Das medienpädagogische Konzept sieht vor, dass die Schüler in Jahrgang 7 zweiwöchentlich in einer Doppelstunde unterstützt werden. Nach der Einrichtung (Mail, Kalender, Onlinespeicher, Backups) werden gemeinsam Konten für die digitalen Schulbücher eröffnet und genutzt. Weitere Inhalte sind die Einarbeitung in zentrale Apps, die gängige Office-Software sowie Grundwissen zu Datenschutz und Urheberrecht.

Was kann man tun, wenn der Sperrcode vergessen wurde?

Solange das Tablet noch mit einem WLAN verbunden ist, kann das Gerät durch einen Administrator entsperrt werden. Ist das nicht der Fall, kann das Gerät häufig nicht mehr entsperrt werden. Dann ist auch kein Zugriff auf die Daten mehr möglich und das Gerät muss neu installiert werden. Für diesen Fall wird eine regelmäßige Sicherung wichtiger Daten auf IServ dringend empfohlen.

Kann das Tablet geortet werden?

Ja, wenn das iPad in den sogenannten „Lost-Modus“ versetzt wird. Gleichzeitig wird das Gerät gegen die Nutzung durch Dritte gesperrt. Wurde das Gerät geortet und anschließend wieder entsperrt, dann wird der Nutzer über Zeitpunkt und den Ortenden informiert. So kann bei einem möglichen Missbrauch der Verantwortliche festgestellt werden.

An wen kann sich ein Schüler bei technischen Problemen mit dem iPad wenden?

Seit Februar 2020 bieten wir am AAG einen Support an, der als erster Ansprechpartner für alle technischen Probleme im Zusammenhang mit dem iPad, eBooks, Schüler-Konten und dem Microsoft-Office-Paket dient. Die aktuellen Zeiten, zu denen die Schüler in den Pausen schnelle Hilfe bekommen können, hängen am schwarzen Brett aus und werden auch hier auf der Webseite (s.o.) aktualisiert.